Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind jeder Zeit in folgenden Belangen (siehe unten) gerne für euch da.
Sprecht uns einfach an oder schreibt uns eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zudem finden einmal pro Schuljahr eine Informationsveranstaltung zu aktuellen Themen und eine kulturelle Veranstaltung statt. Die Termine dazu werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Wir freuen uns auf euch
Claudia Sciarabba und Daniela Liebetanz
Claudia Sciarabba Daniela Liebetanz
Definition und Aufgaben der BfC
Regelmäßige Amtszeit beträgt 5 Jahre
Die BfC ist der Dienststellenleitung unmittelbar zugeordnet.
Sie...
- hat ein unmittelbares Vortragsrecht (z.B. kein Dienstweg bei Fragen an Fachberaterin des RP)
- ist nicht an Weisungen gebunden
- ist genauso wie die Stellvertreterin zur Verschwiegenheit verpflichtet
- kann an regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Dienststellenleitung (AL-Runde) teilnehmen
- ist keine Mutterschutz- oder Elternzeit- oder Pflegebeauftragte (kein gesetzl. Auftrag zur Beratung)
Übersicht über Beteiligungsrechte der BFC
- Stellenausschreibungen
- Einstellung / Beförderung (A 14)
- Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Sonstige allgemeine personelle sowie soziale und organisatorische Maßnahmen, soweit diese Maßnahmen Auswirkungen auf die berufl. Situation von Frauen haben (z.B. Abordnungen, Pausenaufsicht, Parkplätze, Projekttage, Stundenpläne, Vertretungsstunden)
- Ablehnung eines Antrages auf familien- oder pflegegerechte Arbeitszeit